21.01.2019

Kann ich in einer Selfstorage Einheit wohnen?

Ist es legal, in einer Selfstorage Einheit zu wohnen?

Ist es legal, in einer Selfstorage Einheit zu wohnen?

Kann ich in einer Selfstorage Einheit wohnen?

Steigende Mieten und erhöhte Lebenskosten in der Schweiz machen vielen Menschen das Leben schwer. In den teuren Städten dieser Welt herrschen Platzmangel und Höchstpreise. Das hat Folgen: 

In London, Paris und Tel Aviv wohnen tatsächlich Menschen im Selfstorage. Die Menschen kamen auf diese Idee, weil die Kosten für einer Selfstorage Einheitdeutlich geringer sind als für eine Wohnung. 

Ein Problem, das wir mit diesem Blogartikel adressieren möchten. 

Ist es legal, in einer Selfstorage Einheit zu wohnen? 

Es gibt einen Grund, warum eine Selfstorage Einheit nicht als Wohnalternative beworben wird: In der Schweiz darf man sie gesetzlich nicht bewohnen. 

Selfstorage Einheiten werden zum Möbel einlagern und nicht zum Wohnen gebaut. Daher halten sie sich nicht an die Standards von Bauvorschriften.

Ich bezahle den Platz, warum darf ich nicht bleiben?

Eine häufig gestellte Frage. Die einfache Antwort lautet: Selfstorage Einheiten sind nicht als bewohnbarer Raum klassifiziert. Daher ist es illegal, in einem solchen Raum zu leben. 

Ja, Sie haben eine Vereinbarung unterzeichnet, als Sie Ihr Lager angemietet haben. Wenn Sie sich jedoch die Vertragsbedingungen ansehen, werden Sie feststellen, dass Sie den Raum nur zur Lagerung, nicht aber zu Wohnzwecken benutzen dürfen. Ein solcher Vertrag ist nicht mit einem Mietvertrag zu verwechseln.

Bewohnbarer vs. unbewohnbarer Raum

Eine Wohnung verfügt über sanitäre Einrichtungen und Annehmlichkeiten; etwa Toiletten, Duschen, eine Küche, Waschküche, Licht, Isolation und normale Fussböden.

Mindeststandards sind vom Gesetz vorgeschrieben. Sie bestimmen, ob eine Wohnung bewohnbar ist oder nicht. 

Was sind die Mindeststandards?

Wenn Wohnungen geplant und gebaut werden, müssen sie die Sicherheits- (Bau- und Brandschutz-), Gesundheits-, Annehmlichkeits- und Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllen. Da Selfstorage Einheiten nicht zu Wohnzwecken gebaut werden, erfüllen sie diese Anforderungen nicht.

Gesundheitsgefährdung

Angenommen, Sie würden einziehen, würden die folgenden Aspekte Ihre Gesundheit gefährden:   

Verunreinigungen

Da man keine Toilette zur Verfügung hat, müsste man improvisieren – etwa einen Eimer verwenden. Wenn man schädliche Schadstoffe, wie etwa Fäkalien, in einem geschlossenen Raum lagert, kann das zu Halluzinationen führen. Zudem ist es äusserst unhygienisch.

Gefährliche Substanzen 

Aufgrund des schlechten Luftstroms können Substanzen wie Deodorant in einem geschlossenen Raum lebensgefährlich sein. 

Niedriger Sauerstoffgehalt:

Sobald Sie Möbel einlagern, reduziert sich der Sauerstoff im Raum. Ohne Belüftung kann es zum Erstickungstod kommen

Keine Duschvorrichtung: 

-      Dermatitis Neglecta – wenn die Haut nicht gewaschen und gepflegt wird, entstehen braune, schuppige Flecken und Flechten. Der Bewohner wird sich selbst nicht riechen können – aber alle anderen schon.  

-      Keime - schädliche Bakterien würden sich vermehren und den Bewohner Krankheitsgefahren aussetzen 

-      Einige Bakterien und Hautpilze können schwere Hautinfektionen verursachen. 

Extreme Kälte

Die meisten Selfstorage Einheiten sind aus massivem Beton und ohne Isolierung konstruiert. Hitze und Kälte können ungehindert eindringen. 

Fazit: Kann man in einer Selfstorage Einheit wohnen? 

Wie Sie gesehen haben, ist es weder legal noch empfehlenswert, in einer Selfstorage Einheit einzuziehen. Falls doch einmal jemand auf die Idee kommen würde, würden wir die Person dank unseren Kameras schnell entdecken und den Sicherheitsdienst vorbeischicken müssen. 

Die Richtlinien der Armutsbegrenzung werden durch die Skos (Schweizer Konferenz für Sozialhilfe) bestimmt. Aber die Unterstützung reicht bei heutigen Mieten und Krankenkassenprämien kaum.

Verschiedene Organisationen bieten Hilfe an, zum Beispiel die Caritas.